Der Schweizer Pfandbrief® ist einmalig auf der Welt: „Swiss Made“ statt „Swiss Finish“

Gemäss Pfandbriefgesetz (PfG) hat die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG den Zweck, dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und günstigem Zins zu vermitteln. Sie emittiert Pfandbriefe und gewährt den Mitgliedbanken aus dem Erlös Darlehen gegen hypothekarische Deckung (Registerpfandrecht) zur Refinanzierung des Hypothekargeschäftes.

> Rechtliche Hinweise

Pfandbriefanleihen

Pfandbriefanleihen

1. Oktober 2024

Neue Pfandbriefanleihen per 22. Oktober 2024:
– 1.625 PB S748 2A 24-34: CHF 165 Mio
– 1.625 PB S559 4A 11-41: CHF 195 Mio

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