Der Schweizer Pfandbrief® ist einmalig auf der Welt: „Swiss Made“ statt „Swiss Finish“

Gemäss Pfandbriefgesetz (PfG) hat die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG den Zweck, dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und günstigem Zins zu vermitteln. Sie emittiert Pfandbriefe und gewährt den Mitgliedbanken aus dem Erlös Darlehen gegen hypothekarische Deckung (Registerpfandrecht) zur Refinanzierung des Hypothekargeschäftes.

> Rechtliche Hinweise

Pfandbriefanleihen

Pfandbriefanleihen

4. August 2026

Neue Pfandbriefanleihen per 18. August 2026:

– 0.625 PB S788 1A 26-29: CHF 370 Mio
– 1.125 PB S793 26-37: CHF 300 Mio

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