Direktion
Mitglieder
Aufgaben
Die Direktion setzt sich aus dem geschäftsführenden Direktor und einem oder zwei weiteren Mitgliedern der Direktion zusammen und wird vom geschäftsführenden Direktor geleitet. Ihr stehen folgende Aufgaben zu:
- Vorbereiten und Protokollieren der Sitzungen des Verwaltungsrates, des Präsidial- und des Deckungsausschusses inkl. Antragstellen an obige Exekutivorgane, Ausführen von deren Beschlüssen sowie Orientierung über den Geschäftsgang.
- Die Ausgabe von Pfandbriefen inkl. Festsetzen von deren Bedingungen, Abschluss der dafür notwendigen Verträge sowie des Anleihendienstes. Dazu gehört auch das Definieren der zulässigen Höchstbeträge.
- Das Gewähren von Darlehen inkl. Festsetzen von deren Bedingungen und Abschluss der dafür notwendigen Verträge sowie des Zinsendienstes. Dazu gehört auch das Definieren der zulässigen Höchstbeträge.
- Kontrolle der Einhaltung der Darlehensdeckung gemäss Schätzungsreglement.
- Tätigen von Kapitalanlagen entsprechend dem Anlagereglement inkl. Steuerung der Liquidität über kurzfristige Geldbeschaffung oder -anlage.
- Führung des Rechnungswesens.
- Organisation der Generalversammlungen.
- Vertreten der Pfandbriefbank nach aussen, soweit die Vertretung nicht durch den Verwaltungsrat oder seinen Präsidenten erfolgt.
- Besorgen aller übrigen für den laufenden Betrieb erforderlichen Obliegenheiten, soweit sie nicht durch Gesetz, Pfandbriefverordnung, Statuten, Organisationsreglement oder Beschluss des Verwaltungsrates andern Organen zugewiesen sind.