Der Schweizer Pfandbrief® ist einmalig auf der Welt: "Swiss Made" statt "Swiss Finish"

 

Zweck gemäss Pfandbriefgesetz (PfG)

Gemäss Pfandbriefgesetz (PfG) hat die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG den Zweck, dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und günstigem Zins zu vermitteln. Sie emittiert Pfandbriefe und gewährt den Mitgliedbanken aus dem Erlös Darlehen gegen hypothekarische Deckung (Registerpfandrecht) zur Refinanzierung des Hypothekargeschäftes.

Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise genau durch, bevor Sie weiterlesen.

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