Gläubigerschutz

Grundlage Gläubigerschutz

Der Schweizer Pfandbrief® ist krisenresistent, weil

  1. sein historical track record einmalig ist. Seit Erlass des Pfandbriefgesetzes im Jahr 1931 gab es noch nie einen Ausfall. Und seit 1931 bis heute galt es, verschiedene erhebliche Wirtschaftskrisen zu meistern. Während die Schweizer Banken 1991 bis 1996 gemäss einer Statistik der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Inlandkreditgeschäft Verluste von CHF 42 Mia verkraften mussten, wurden die Pfandbriefinstitute von dieser Krise nicht berührt.
  2. er transparent ist. Das Pfandbriefgesetz hat lediglich 52 Artikel und die Pfandbriefverordnung deren 25. Der 92. Geschäftsbericht der Pfandbriefbank für das Jahr 2022 umfasst 42 Seiten. Er ist immer noch gleich aufgebaut wie der 1. Geschäftsbericht aus dem Jahr 1931, gibt aber mehr Informationen.
  3. er Rechtssicherheit gibt. Seit 1931 wurde das Pfandbriefgesetz nur wenige Male revidiert, und dies nur marginal.
  4. er standardisiert ist. Jeder Pfandbrief ist genau gleich wie der andere. Und das seit 1931. Der Schweizer Pfandbrief® ist eine Commodity.
  5. er nur von zwei Instituten mit engem Geschäftskreis ausgegeben wird.
  6. er streng überwacht wird. Der Bundesrat erlässt das Schätzungsreglement, genehmigt die Statuten und bestimmt einen Vertreter in den Verwaltungsrat. Bis und mit Geschäftsjahr 2007 wurden die Pfandbriefinstitute nicht nur von der aktienrechtlichen Revisionsstelle revidiert, sondern auch direkt von der FINMA. Mit Inkrafttreten des FINMAG delegiert die FINMA ihre Prüfungstätigkeit an eine Prüfgesellschaft.
  7. der Deckungsstock von hoher Qualität ist. Die Pfandbriefinstitute haben ein gesetzliches Pfandrecht. Die Mitgliedbank ist gesetzlich verpflichtet, die Deckung zu vermehren, wenn der Zinsertrag aus den Hypotheken kleiner ist als der Zinsaufwand für die Pfandbriefdarlehen. Zudem verlangt das Pfandbriefgesetz von der Mitgliedbank, gefährdete Aktiven sofort zu ersetzen, d. h. Hypotheken mit Wertberichtigungen sind nicht pfandbrieftauglich. Der Deckungsstock besteht zu 100 % aus Wohnliegenschaften. Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum machen 87 % des Deckungswertes aus. Immobilien werden zu höchstens 2/3 des Verkehrswertes belehnt.
  8. es in der Bilanz der Pfandbriefinstitute keine Fristentransformation, kein Zinsänderungsrisiko und kein Währungsrisiko gibt. Die Pfandbriefdarlehen auf der Aktivseite und die ausstehenden Pfandbriefe auf der Passivseite haben die genau gleiche Laufzeit. Der Zinssatz auf der Aktivseite ist nur um eine kleine Marge von einigen wenigen Basispunkten höher als jener auf der Passivseite. Es gibt keine Fremdwährungen. Alle Aktiven und Passiven sind in Schweizer Franken.

Eine weitere Stärke ist die Repofähigkeit. Damit erhält der Schweizer Pfandbrief® ein Gütesiegel der Schweiz. Nationalbank. Der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass Moody’s den Schweizer Pfandbrief® mit Triple A bewertet. Ein solches Rating vereinfacht die Kommunikation. Wer versteht schon den Begriff mündelsicher? Dies war der terminus technicus für ein Triple A Papier wie den Schweizer Pfandbrief® vor dem Rating Zeitalter. 

Investoren in Schweizer Pfandbriefe® profitieren von einer vierfachen Sicherheit. Zuvorderst stehen die Eigenen Mittel der Pfandbriefinstitute (1), gefolgt vom Eigenkapital der entsprechenden darlehensnehmenden Mitgliedbanken (2), der Bonität des Hypothekarschuldners (3) und der Werthaltigkeit der Immobilie (4).